Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch vorausschauend für den Fall einer eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Vertrauensperson die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Diese Person wird dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen er oder sie selbst infolge des Verlusts der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Die Vollmacht begründet für die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten Vertretungsmacht.
Voraussetzungen
Die wirksame Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt grundsätzlich Geschäftsfähigkeit voraus. Zur Ermächtigung für Einwilligungen in medizinische oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen bedarf es dagegen der bloßen Einsichtsfähigkeit, Schwere und Tragweite des Eingriffs zu beurteilen.
Schriftliche Abfassung erforderlich
Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist immer notwendig, wenn die Vollmacht unwiderruflich auch zum Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen erteilt werden soll.
Gericht nur in besonderen Fällen
Das Gericht wird bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht grundsätzlich nicht eingeschaltet. Nur dann, wenn Bevollmächtigte in der Personensorge Angelegenheiten von ganz besonderer Bedeutung regeln wollen, in denen auch Betreuerinnen und Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts handeln dürfen (z.B. bei einer Einwilligung in einen riskanten ärztlichen Eingriff), muss das Betreuungsgericht beteiligt werden.
Weitere Informationen
Das Land Niedersachsen und die Bundesregierung stellen Informationsmaterialien bereit:
Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
Ratgeber zum Download auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)
Ratgeber in Leichter Sprache "Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter"
Ein Handreichung des Bundesministeriums der Justiz (Stand 2023, 40 S., PDF 2,1 MB)
Vordrucke, Formulare und Muster für eine Vorsorgevollmacht (Stand 2018, 4 S., PDF 0,5 MB)
Wer sich mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht beschäftigt, sollte sich auch Gedanken darüber machen, wer im Falle des Verlustes der Entscheidungsunfähigkeit für sie oder ihn in eine ärztliche Behandlung einwilligt oder den zuvor niedergelegten Patientenwillen durchsetzen soll. Dies kann in Form einer gesonderten Patientenverfügung geschehen.