Angebote zur Unterstützung im Alltag
Bei jedem Menschen steigt mit dem Lebensalter auch die Wahrscheinlichkeit, gebrechlich und hilfe- oder pflegebedürftig zu werden. Ältere Menschen bedürfen dann in Abhängigkeit von ihrem Gesundheitszustand bei der Bewältigung ihres Alltages mehr oder weniger intensiver Betreuung sowie unterstützender Hilfe im Alltag oder im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegebedürftigkeit kann aber auch bereits im Kindesalter gegeben sein, wenn die Betroffenen an einer chronischen Erkrankung und/ oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden.
Pflegebedürftige und auch Angehörige haben vielfach den Wunsch, dass die Betroffenen trotz der sich aus der Krankheit oder Behinderung ergebenden Einschränkungen bei ihren Familien und in ihrer eigenen Häuslichkeit bleiben können. Die erforderlichen Hilfestellungen und ggf. auch Pflegeleistungen werden in diesen Fällen vielfach von Angehörigen erbracht, die bei Bedarf externe Hilfe hinzuziehen.
Die Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr sicherzustellen, das bedeutet für die Angehörigen nicht selten eine erhebliche Belastung. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die pflegenden Familien bei dieser Aufgabe nach Kräften zu unterstützen und zu entlasten; sie bedient sich dabei im Rahmen der Pflegeversicherung neben den ambulanten Diensten auch der „Angebote zur Unterstützung im Alltag".
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) nach § 45 a Abs. 1 SGB XI sind sind eine Möglichkeit, mit der Hilfe von geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern pflegende Angehörige zu entlasten. Die ehrenamtlichen Kräfte übernehmen bei der Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf zum Beispiel die allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich. Die AZUA sind abrechenbare Leistungen im Pflegeversicherungsgesetz.
Direktlink: Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums