Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen
Menschen mit einer Demenzerkrankung sind in ihrer Alltagskompetenz nicht selten erheblich eingeschränkt. War die Demenz vor dem Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze kein alleiniger Grund für die Zuerkennung von Pflegebedürftigkeit, so führt sie nach Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) jetzt in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung mindestens zur Zuordnung des Pflegegrades 2.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf ein zusätzliches Betreuungsgeld von monatlich 125,00 € nach § 45 b SGB XI, das für den Einkauf von Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Hilfe bei der Pflege demenzerkrankter Angehöriger bieten Angebote zur Unterstützung im Alltag, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können. Ausführungen dazu sowie eine Übersicht über diese Angebote finden Sie im Internetauftritt des Landes Niedersachsen.
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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