Pflege & Betreuung
Im Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, bei den Verrichtungen des täglichen Lebens wie beispielsweise bei der Körperpflege und bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf Unterstützung angewiesen zu sein. In Niedersachsen leben derzeit etwa 270.000 pflegebedürftige Menschen. Für sie gibt es ein breites Angebot an Beratung, Unterstützung und Dienstleistungen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen (rund 68,5%) werden mit der Hilfe von Angehörigen, Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen oder niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu Hause gepflegt.
Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 als fünfte Säule der sozialen Sicherung geschaffen. Sie soll Pflegebedürftigen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und finanzielle Risiken abfedern. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist Pflichtmitglied in der Pflegeversicherung. Auch für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht Versicherungspflicht.
Alle Versicherten, die pflegebedürftig sind oder – ohne bereits pflegebedürftig zu sein – dennoch einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Ob und in welchem Umfang diese Voraussetzungen vorliegen, wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Weitere Informationen des Landes Niedersachsen zum Thema Pflege und Betreuung finden Sie unter:
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