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Vollmachten

Niemand überträgt gerne die Verantwortung für sich selbst auf andere Menschen. Dennoch ist es sinnvoll, vorzubeugen, um sich und seine Angehörigen für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu wissen. 

Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügungen enthalten vorsorglich getroffene Regelungen für den Fall der Anordnung einer Betreuung, beispielsweise zur Person der Betreuerin oder des Betreuers, der Übertragung bestimmter Aufgabenkreise oder der Lebensgestaltung während der Betreuung.

Patientenverfügung
Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder Mensch im Voraus festlegen, wer im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen durchsetzen soll. Es geht darum, ob in eine ärztliche Untersuchung oder Heilbehandlung eingewilligt bzw. diese untersagt werden soll. EIne Patientenverfügung kann sinnvoll mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. 

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch vorausschauend für den Fall einer eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Vertrauensperson die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen.


Foto: Albrecht E. Arnold/www.pixelio.de