Wer sich für die Umwelt engagiert und der Natur verbunden fühlt, kann auch über den Tod hinaus für diese Ziele einstehen. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten einer gemeinnützigen Organisation die sich für den Naturschutz einsetzt lässt sich der langfristige Einsatz für eine lebenswerte Welt sichern.
Indem man aktiv die Zukunft gestaltet, kann der Nachlass geregelt und die Organisation im Testament bedacht werden. Wer keine Erben hat oder einen Teil seines Erbes einem guten Zweck zukommen lassen möchte, findet im Natur- und Umweltschutz eine sinnvolle Verwendung. Angesichts der zunehmenden Gefährdung von Artenvielfalt und Ökosystemen ist eine testamentarische Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation eine wertvolle Investition.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Naturschutz zu unterstützen:
- Ein Acker oder eine Wiese kann der Organisation überlassen werden, um eine Streuobstwiese anzulegen und langfristig zu pflegen.
- Ein Teilgrundstück zwischen Wäldern könnte als Wildkorridor zur Verfügung gestellt werden.
- Wer sich dem Weltnaturerbe Wattenmeer verbunden fühlt, kann mit einem Vermächtnis diesen bedrohten Lebensraum schützen.
- Auch die Wiedervernässung eines geliebten Moores kann mit einer finanziellen Zuwendung im Testament unterstützt werden.
Das eigene Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Es stellt die Frage, was man weitergeben möchte. Neben der Familie und nahestehenden Personen kann auch eine gemeinnützige Organisation wie der BUND als Erbe oder mit einem Vermächtnis bedacht werden. Diese Entscheidung ist ein großer Vertrauensbeweis, die gut überlegt sein will.
Wichtig zu wissen: Bei einer gemeinnützigen Organisation fallen keine Erbschaftssteuern an.
Quelle: Bund Niedersachsen
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