Im Alter selbstbestimmt und sozial integriert leben, das ist das Ziel der Mitglieder der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Gartenbauversuchsanstalt Aurich. Zehn Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren gehören der im Jahr 2018 gegründeten Genossenschaft bereits an.
Die Gemeinschaft kaufte die ehemalige Gartenbauversuchsanstalt in Aurich und verwirklicht hier bezahlbaren alten- und behinder-tengerechten Wohnraum. Insgesamt haben die Akteurinnen und Akteure für das Projekt einschließlich dem Kauf der Immobilie rund 2,6 Millionen Euro veranschlagt. Das Sozialministerium hat das Projekt mit insgesamt 106.000 Euro gefördert. 6.000 Euro gab es für die Gründung der Genossenschaft und 100.000 Euro als Zuschuss für die Baukosten. Die sanierten Wohnungen werden mit einer für 30 Jahre garantierten Miete von 8,00 Euro pro qm an die Mitglieder der Genossenschaft vermietet.
Dr. Carola Reimann ist beeindruckt: "Die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner haben das Gebäude in Eigenleistung entkernt; alle packen mit an. Hier haben sich die Menschen richtig Gedanken gemacht, wie es gelingen kann, dass man auch im hohen Alter oder im Fall einer Pflegebedürftigkeit zuhause wohnen bleiben kann. Das Wohnprojekt ist im Nordwesten Deutschlands einmalig und kann gut als Modell für ähnliche Lebensgemeinschaften dienen."
Hintergrund Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter
Im Förderprogramm "Wohnen und Pflege im Alter" steht jährlich eine Million Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Im Jahr 2020 steht zusätzlich eine Million Euro für die Förderung von Demenz-Wohngemeinschaften zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist die Umsetzung modellhafter regionaler Projekte, die - insbesondere auch im ländlichen Raum - ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Zur Umsetzung des Förderziels gewährt das Land Zuwendungen für investive und nichtinvestive Vorhaben.
Das Interesse an der Förderung ist groß - 70 Projekte konnten bereits in den letzten Jahren gefördert werden. Zum Ende des Jahres läuft die zugrundeliegende Förderrichtlinie aus. Eine Neuauflage mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2025 ist bereits in Arbeit.
Hintergrund Sozialgenossenschaften
Mit bis zu 6.000 Euro fördert das Ministerium die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Mit dieser innovativen Form der Selbsthilfe können Bürgerinnen und Bürger eigene Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich selbst einbringen. Sie bieten vielfältige Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Lebens-bereiche. Dazu zählen beispielsweise Dorfläden und Nachbarschaftshilfen oder Kinderbetreuungsmodelle.
Einzelne Projekte können ebenfalls Gegenstand einer Sozialgenossenschaft sein. Zu den vom Ministerium geförderten Kosten zählen zum Beispiel die Ausgaben für Mitgliederwerbung oder Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände.
Alle Informationen zu den genannten Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite des Sozialministeriums unter www.ms.niedersachsen.de Informationen zum Projekt gibt es beim Genossenschaftsverband Weser Ems online.
Quelle: Website Sozialministerium Niedersachsen
Foto: Genossenschaftsverband Weser-Ems (älteres Foto aus der Vor-Corona-Zeit)