Für viele Träger sind die sogenannten "Springer-Pools" die viel bessere Alternative zum Einsatz von Leiharbeitskräften und der Deutsche Caritasverband unterstützt die geplanten gesetzlichen Schritte in diese Richtung.
So hat beispielsweise die Caritas in Dortmund bereits 2017 einen Mitarbeiter-Pool für ihre sieben stationären Einrichtungen implementiert, der seit vorigem Jahr auch die ambulante Pflege und die drei Einrichtungen der Tagespflege abdeckt. Ziel ist, die Betreuung in den Einrichtungen der Altenhilfe in der gewohnten Qualität verlässlich aufrecht zu erhalten trotz urlaubs- und krankheitsbedingten Personalausfalls.
"Die Pool-Lösung hat Vorteile für alle Seiten: Wir können sicher sein, dass die Qualität der Versorgung stimmt, weil dem Pool nur unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören; die Pool-Mitarbeitenden können ihrerseits sicher sein, dass sie nur zu den Zeiten eingesetzt werden, die sie als Verfügungszeiten angegeben haben - wer für seine Kinder nachmittags nach der Schule da sein will, ist zum Beispiel nur vormittags eingeplant," erklärt Kathrin Gries, Leiterin des Fachbereiches Pflege und Wohnen beim Caritasverband Arnsberg-Sundern.
Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen im Pool einen finanziellen Ausgleich für ihre Flexibilität bekommen (in Form einer Zulage, einer Mobilitätspauschale oder eines Dienstfahrzeugs, je nach Modell): Die Mehrkosten bleiben für den Träger weit unter dem, was der Rückgriff auf die Vermittlung von Leiharbeitsfirmen kosten würde. Die Springer-Pool-Lösung hat noch einen anderen Vorteil: "Der Mitarbeitenden-Pool ist eine Möglichkeit, festes Personal zu gewinnen.
"Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf explizite Anreize für den Einsatz von Springerpools vorsieht. Springerpools wirken der Abwanderung des Stammpersonals in die Leiharbeit effektiv entgegen," so Elisabeth Fix, Co-Leiterin der Kontaktstelle Politik des Deutschen Caritasverbandes und Expertin für Pflege.
Quelle: Website Caritas Hildesheim