Deutlich mehr als die Hälfte der 18,5 Millionen Rentner lebt in der eigenen Immobilie. Die Mehrheit von ihnen wohnt miet- und sorgenfrei im abbezahlten Eigenheim. Andererseits gibt es aber auch nicht wenige Hauseigentümer, bei denen mit zunehmendem Alter das Geld knapp wird und das gesamte Kapital im Eigenheim steckt. Da liegt es nahe, eine relativ neue Möglichkeit zu nutzen, um die Immobilie zu Geld zu machen.
Die Rede ist vom sogenannten Teilverkauf des Hauses. Das klingt in den Werbespots der Vertriebsfirmen, die abends zur besten Sendezeit im Fernsehen laufen, nach einem fairen, unkomplizierten Deal. Es wird ja nur ein Teil verkauft – und die Besitzer können zuhause wohnen bleiben. Aber Verbraucherschützer warnen vor Fallstricken. Die Seniorenliga empfiehlt, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Konzepte sowie Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Gut leben, Hobbys nachgehen, schöne Reisen machen oder die Kinder oder Enkel finanziell unterstützen. Für viele Rentner sieht diese Wunschvorstellung in Wirklichkeit ganz anders aus. Vielen fehlt das Geld, um Träume zu verwirklichen und den Lebensabend zu genießen – für manche sind selbst Reparaturen am Haus ein unlösbares Problem. Fakt ist, dass Senioren aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung heutzutage ein deutlich größeres finanzielles Polster als die Generationen vor ihnen benötigen. Betroffen sind insbesondere Frauen, die meist weniger Rente beziehen, gleichzeitig aber älter werden als Männer. Die Rentenbezugszeit beträgt inzwischen durchschnittlich 20 Jahre – seit den 80er Jahren hat sie sich damit fast verdoppelt.
Mit einem Teilverkauf die Rente aufbessern
Das Prinzip des Teilverkaufs ist eigentlich ganz einfach: Der Eigentümer verkauft dabei einen Teil seiner Immobilie, zum Beispiel 20 Prozent. Er behält in dem Fall immerhin noch 80 Prozent des Wertes und bekommt ein lebenslanges Wohnrecht in seinen vier Wänden. Das klingt auf den ersten Blick nach einem angemessenen und guten Angebot. Allerdings verlangen Anbieter für das lebenslange Wohnrecht ein Nutzungsentgelt, indirekt also eine Art Miete.
Die Nutzungsentgelte liegen derzeit (2022) um die drei Prozent des Auszahlungsbetrages im Jahr: Diese Kosten schmälern den Erlös des Teilverkaufs über die Nutzungsdauer erheblich. Zudem werden bei einem späteren, kompletten Verkauf der Immobilie hohe Gebühren fällig. Und es gibt weitere Haken: Obwohl bis zu 50 Prozent an den „Stillen Teilhaber“ übertragen werden, sind die Alteigentümer weiter in der Pflicht. Sie haften selbst für Schäden, aber vor allem tragen sie sämtliche Instandhaltungskosten und das Risiko eines Wertverlustes. „Der Teilverkauf ist meist nur für den Anbieter ein gutes Geschäft“, resümiert Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.
Angebote verschiedener Anbieter vergleichen
Die Seniorenliga empfiehlt eine sehr sorgfältige Planung. Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. Senioren sollten unbedingt darauf achten, dass es eine sogenannte Absicherung des Langlebigkeitsrisikos gibt, also monatliche Zahlungen bis zum Lebensende. „In diesem Sinne könnte eine Immobilien-Rente eine sinnvolle Möglichkeit sein“, so Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG. Bei der Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie. Im Gegenzug erhält er ein kostenloses Wohnrecht und eine im Grundbuch eingetragene sogenannte Reallast, mit der die monatliche Rentenzahlung rechtlich abgesichert wird.
Vorteile für den Verkäufer
Er lebt wie bisher als Besitzer kostenfrei in seiner Immobilie und bezahlt lediglich die Nebenkosten. Zusätzlich bekommt er ein Leben lang Geld aus seiner Immobilie, sprich eine Zusatzrente. Um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich der neue Eigentümer. „Das A und O ist ein seriöser und finanzstarker Vertragspartner, der mit maßgeschneiderten Lösungen auf die individuellen wohnwirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnisse der Immobilieneigentümer Rücksicht nimmt“, rät Erhard Hackler. Für den Vertragsabschluss sollte man einen Anwalt, Steuerberater oder zumindest ein Familienmitglied hinzuziehen. Auch die Verbraucherzentralen vor Ort bieten Beratungsgespräche an: www.verbraucherzentrale.de/beratung
Weitere Informationen
Die Broschüre erklärt leicht verständlich und übersichtlich das Prinzip der Immobilien-Rente im Vergleich zur Umkehrhypothek sowie weiterer Modelle der Immobilienverrentung.
Quelle: Seniorenliga