Förderfähig sind Vorhaben mit folgenden Zielsetzungen:
- Sensibilisierung für die Bedeutung von gutem Hören für unsere Lebensqualität
- Profilierung der Region Hannover als Modellregion für gutes Hören
- Förderung der Hörgesundheit
- Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion hörbeeinträchtigter Menschen
- Stärkung der Zusammenarbeit im Netzwerk der Hörregion Hannover
Antragsfristen
Drei Mal im Jahr wird über die Gewährung von Förderungen entschieden. Für die Abgabe von Anträgen gelten jeweils der 31.01., 31.05. und der 31.08. eines Jahres als Stichtage.
Höhe der Zuwendung
Die maximale Förderung ist je Vorhaben in der Regel auf 3.000,00 Euro begrenzt. Je Vorhaben ist nur ein Antrag zulässig.
Antragsentscheidung
Das Kuratorium der Hörregion Hannover spricht sich für oder gegen die Förderung eines Vorhabens aus, die abschließende Entscheidung über die Förderung erfolgt durch die Region Hannover.
Alle Einzelheiten sind der Förderrichtlinie der Region Hannover - Hörregeion zu entnehmen.
Hintergrund
Die Idee, eine Hörregion zu bilden, wurde bereits in der erfolgreichen Bewerbung Hannovers um den Titel UNESCO City of Music als ein beispielhaftes und einzigartiges Projekt aufgeführt. Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH), die Staatstheater und die Kind Hörgeräte GmbH & Co KG gehören ebenfalls zu den Akteuren, die sich im Rahmen der Hörregion für ein neues Netzwerk stark machen wollen.
Beabsichtigte Effekte der Hörregion
- die sinnliche Qualität des Hörens erlebbar machen
- Wirtschaft und Forschung in den Bereichen Hörakustik und Hörgesundheit miteinander vernetzen und durch neue Impulse fördern
- für Pflege und Erhalt des eigenen Hörvermögens sensibilisieren
- die gesellschaftliche Teilhabe von hörbeeinträchtigten Menschen steigern
- Wissen durch akustische Medien vermitteln
- Begeisterung für Musik, Klang und Sound entfachen
- für die Aktivitäten, die hohe Qualität und das Potential der Region Hannover als Hör-Standort zu werben