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Landespatientenschutzbeauftragte ist Vertrauensperson

Im Krankheitsfall ist es sehr wichtig, Menschen an seiner Seite zu wissen, die zuhören, hinschauen und bei Missständen aktiv werden. Die Patientenschutzbeauftragten übernehmen diese Aufgabe.

Die Landespatientenschutzbeauftragte Dr. Nicole Sambruno Spannhoff ist Ansprechpartnerin der Landesregierung rund um die Fragen und Sorgen von Patient*innen. Sie unterstützt die Betroffenen darin, angemessen Gehör zu finden und dass ihre Anliegen besser berücksichtigt werden. Bei Beschwerden oder Problemen, zum Beispiel bei der Kostenübernahme, vermittelt sie unabhängig, steht den Ratsuchenden aber parteiisch zur Seite. Sie wird zum Ausgleich anregen und den Dialog unterstützen. Das ist ein Gewinn für die Patient*innen, aber auch für deren Angehörige.

Die Bedürfnisse der Patient*innen stehen bei allem Handeln stets im Vordergrund. Das gilt für den stationären genauso wie für den ambulanten Bereich. Die Position der Landespatientenschutzbeauftragten ist als Stabsstelle im Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium verankert. Damit kann sie weisungsunabhängig handeln. Als Bindeglied zwischen den Patientenfürsprecher*innen in den Krankenhäusern und der Landesregierung vermittelt sie geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote und bündelt eingehende Beschwerden.

Zu den Aufgaben der Landespatientenschutzbeauftragten gehört es deshalb insbesondere, die Landesregierung in Grundsatzfragen des Patientenschutzes zu beraten und zu informieren.

Darüber hinaus

  • koordiniert sie die Tätigkeit der Patientenfürsprecher*innen in den Krankenhäusern,
  • entwickelt Fortbildungsinhalte für die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher*innen,
  • führt Gespräche mit den Patientenfürsprecher*innen vor Ort in den Regionen und dient als Anlaufstelle für deren Fragen,
  • baut ein Netzwerk mit den Patientenfürsprecher*innen auf,
  • wertet die Berichte der Patientenfürsprecher*innen aus,
  • berichtet an den Landtag,
  • entwickelt Handlungsempfehlungen,
  • berät Patient*innen sowie deren Angehörige in grundsätzlichen Fragen der Versorgung und Kostenübernahme und
  • führt Gespräche mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Kammern und Interessenverbänden.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf zur ambulanten oder stationären Behandlung sowie in Kostenübernahmeangelegenheiten, ganz gleich ob für sich oder Angehörige, können sich Patient*innen gerne an das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten wenden.

Quelle: Website Sozialministerium Niedersachsen