Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können wir selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahestehender Mensch von heute auf morgen auf eine lebensrettende Organtransplantation angewiesen sein. Nur wenn viele Menschen bereit sind, Organe zu spenden, kann auch vielen geholfen werden. Deshalb ist es wichtig, sich für einen Organspendeausweis zu entscheiden. Die Organspende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Dies berücksichtigt das Transplantationsgesetz, das die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen klar regelt.
Wer kann Organe spenden?
Fast jeder. Es gibt keine Altersgrenze. Nur Menschen, die HIV-infiziert, an Aids erkrankt sind oder bösartige Tumore haben, eignen sich nicht als Spender. Es ist nicht erforderlich, sich heute ärztlich untersuchen zu lassen, wenn man nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte.
Was kann gespendet werden?
Derzeit können nach dem Tod folgende Organe und Gewebe gespendet werden. Organe: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Gewebe: Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern) und der Haut, Gehörknöchelchen und Hirnhaut. Man kann entweder alles spenden oder die Spende auf einzelne Organe oder Gewebe beschränken.
Wann kommt es zur Organspende?
Nach dem Hirntod kommt es zur Organspende. Hirntod bedeutet, dass alle Teile des Gehirns in ihrer Substanz zerstört sind. Damit sind auch alle Funktionen, wie zum Beispiel die eigene Atmung, unwiederbringlich verloren. Aus diesem Zustand führt kein Weg zurück ins Leben. Deshalb wird der Hirntod als der Tod des Menschen angesehen
Wird für Organspender vorher das Bestmögliche getan?
Für jede Patientin und jeden Patienten wird alles medizinisch Mögliche unternommen, um den Gesundheitszustand wieder zu stabilisieren. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie einen Organspendeausweis bei sich führen.
Wer entscheidet, ob der Tod wirklich eingetreten ist?
Bei einem Organspender müssen zwei dazu qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte den Hirntod feststellen. Sie müssen die Untersuchung unabhängig voneinander durchführen und das Ergebnis ihrer Untersuchung schriftlich dokumentieren. Die Ärztinnen oder Ärzte sind an keinerlei Weisungen gebunden und weder an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt.
Ist der Hirntod sicher festzustellen?
Der Hirntod ist eindeutig feststellbar und auch mit Sicherheit vom Koma zu unterscheiden. Für die Feststellung des Hirntods gelten strenge gesetzliche Vorschriften.
Wie werden Organspender nach dem Tod behandelt?
Sie werden mit Pietät und Würde behandelt. Eine Organentnahme findet im Operationssaal unter genau denselben Bedingungen statt, wie alle anderen Operationen. Selbstverständlich können die Angehörigen unmittelbar danach den Verstorbenen noch einmal sehen und Abschied nehmen.
Wer mehr zur Organspende wissen möchte, kann gerne das Infotelefon zum Thema anrufen: 0800 -904 04 00.