Das Thema des Bundesteilhabepreises 2022 lautet »WOHNEN barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß«. Dabei fokussiert der Bundesteilhabepreis 2022 auf das Zusammenspiel von Qualität und Quantität des barrierefreien Wohnraums.
Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich barrierefreies Wohnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bedarfsplanerinnen und Bedarfsplaner sowie Projektentwicklerinnen und Projektentwickler, Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros, zivilgesellschaftliche Initiativen und Initiativen potenzieller Nutzerinnen und Nutzer, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene, Verbände und Vereine, Wohnungs- und Wohnraumanbietende, Wohnungsbaugenossenschaften und -unternehmen sowie Kommunen und Regionen.
Einer unabhängigen Fachjury gehören mehrheitlich Vertreter*innen der Verbände von Menschen mit Behinderungen an. Mitglieder der Fachjury sind auch Expert*innen aus Kommunen und Ländern.
Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis). Bewerbungsschluss ist am 20. Dezember 2022.