Zu den Initiatoren und Unterstützern dieser Forderung zählen alle Anbieterverbände, Kassenverbände, die kommunalen Spitzenverbände sowie das Niedersächsische Gesundheitsministerium.
Die einzelne Pflegeinrichtung soll dabei die Durchführung der Impfungen in ihrem Haus koordinieren. Die Impfungen selbst werden durch niedergelassene Ärzte vorgenommen. Um den Aufwand zu begrenzen, stimmen sich die bereits in die Versorgung der Einrichtung eingebundenen Ärzte untereinander ab, oder aber die Impfungen erfolgen von vornherein durch einen einzigen verantwortlichen Arzt. Die Teilnahme an den Impfungen ist selbstverständlich freiwillig. Sämtliche Impfkosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Die Pflegeeinrichtungen werden ab heute über das Verfahren informiert und um Unterstützung gebeten.
Grippe ist eine vor allem für Risikogruppen hochgefährliche Krankheit, die allein 2017/2018 bundesweit 25.000 Todesopfer gefordert hat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch Institut empfiehlt daher, sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Personal in Pflegeheimen impfen zu lassen. In diesem Herbst gibt es zusätzlich die Problematik, dass Grippeerkrankungen die Coronavirus-Übertragung einer aktuellen Studie zufolge deutlich erhöhen. Wegen vergleichbarer Symptome werden Grippeerkrankungen außerdem automatisch zu Corona-Verdachtsfällen.