Am 13. Juli hat Bundesseniorenministerin Lisa Paus den zweiten Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entgegengenommen. In fünf Kapiteln haben die Mitglieder dargelegt, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser gelingen kann. Kern des Berichts sind zukunftsweisende Empfehlungen zur Ausgestaltung einer praxistauglichen Familienpflegezeit und zur Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige.
Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen speziell zu Pflegenden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und zu der besonderen Situation von Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen. Die Ministerin dankte den 21 Mitgliedern des Beirats für die engagierte und ehrenamtliche Arbeit.
Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz weiterentwickeln
Empfehlungen des zweiten Berichts decken sich mit den Zielen der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbart hat, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Familienpflegezeit zu reformieren. Ziel der Reform ist es, den Verbleib im Beruf zu fördern, Einkommensverluste zu verringern und eine geschlechtergerechte Aufteilung der Pflegeverantwortung zu begünstigen und dabei die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Blick zu behalten.
Frauen übernehmen einen Großteil der Pflege
Ende 2021 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. 84 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt, die meisten von Angehörigen. Von den 5,3 Millionen pflegenden Angehörigen waren drei Millionen erwerbstätig. Der Großteil der informellen Pflege wird nach wie vor von Frauen geleistet.
Quelle: Website BMFSFJ