Es ist sehr wichtig, im Krankheitsfall Vertraute an seiner Seite zu wissen. Menschen, die zuhören, hinschauen und bei Missständen aktiv werden. Mit den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Krankenhäusern und dem Landespatientenschutzbeauftragten hat die Niedersächsische Landesregierung solche Vertrauenspersonen gefunden.
Der Landespatientenschutzbeauftragte Dr. Peter Wüst ist der Ansprechpartner der Landesregierung rund um die Fragen und Sorgen von Patientinnen und Patienten. Er unterstützt die Betroffenen darin, angemessen Gehör zu finden und dass ihre Anliegen besser berücksichtigt werden. Bei Beschwerden oder Problemen, zum Beispiel bei der Kostenübernahme, vermittelt er unabhängig, steht den Ratsuchenden aber parteiisch zur Seite. Er wird zum Ausgleich anregen und den Dialog unterstützen. Das ist ein Gewinn für die Patientinnen und Patienten, aber auch für deren Angehörige.
Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten müssen bei allem Handeln stets im Vordergrund stehen. Das gilt für den stationären genauso wie für den ambulanten Bereich. Als Bindeglied zwischen den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Krankenhäusern und der Landesregierung wird Dr. Wüst geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln und Beschwerden bündeln. Das ist ein wichtiger Weg, um Probleme im System zu erkennen, zu kommunizieren und abzubauen. Seine Position ist als Stabsstelle im Sozial- und Gesundheitsministerium verankert. Damit kann er weisungsunabhängig handeln.
Zu den Aufgaben des Landespatientenschutzbeauftragten gehört es deshalb insbesondere, die Landesregierung in Grundsatzfragen des Patientenschutzes zu beraten und zu informieren. Darüber hinaus koordiniert er die Tätigkeit der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher in den Krankenhäusern und:
- entwickelt Fortbildungsinhalte für die ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und -sprecher,
- führt Gespräche mit den Patientenfürsprecherinnen und -sprechern vor Ort in den Regionen und dient als Anlaufstelle für deren Fragen,
- baut ein Netzwerk mit den Patientenfürsprecherinnen und -sprechern auf,
- wertet die Berichte der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher aus
- berichtet an den Landtag,
- entwickelt Handlungsempfehlungen,
- berät Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige in grundsätzlichen Fragen der Versorgung und Kostenübernahme und
- führt Gespräche mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Kammern und Interessenverbänden
Quelle: Website Sozialministerium Niedersachsen