Schiedspersonen treten etwa in Fällen von Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung als Schlichter auf. Sie bringen die streitenden Parteien an einen Tisch und wieder ins Gespräch, bevor sich die Fronten vollends verhärten - und das oft einfacher und vor allem kostengünstiger als Gerichte. Entsprechend sprechen sie auch kein Recht oder Urteile, sondern mit ihrer Hilfe werden Meinungsverschiedenheiten beigelegt, Vergleiche geschlossen und letzten Endes der soziale Friede wieder hergestellt.
Städte und Gemeinden müssen Schiedsämter einrichten. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt/Gemeinde für jeweils fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und üben ihre Tätigkeit unparteiisch und ehrenamtlich aus. Rechtsgrundlagen sind das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter vom 1. Dezember 1989 sowie das Niedersächsische Schlichtungsgesetz vom 17.12.2009.
Schiedspersonen werden vom Rat der Städte und Gemeinden jeweils für fünf Jahre gewählt. In Hameln ist es Anfang des Jahres 2020 wieder soweit: Wer also mit neutralem Blick zum friedlichen Miteinander beitragen will, mindestens 30 Jahre alt ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter hat, nicht unter Betreuung steht und im Schiedsamtsbezirk wohnt, kann sich zur Wahl stellen.
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