Der Landesseniorenrat Niedersachsen hat in seiner letzten Sitzung folgende Problematik angesprochen und berichtet über diese in seinem Infobrief Februar 2019:
Neuerungen in der StVO / Fahren bei Dunkelheit
Obwohl im Jahr 2018 viele Änderungen der StVO in Kraft getreten sind, werden nicht alle Autofahrer diese Neuerungen kennen. Auch die Kenntnis älterer Regelungen in der StVO mag vielen Autofahrern noch nicht so recht bewusst geworden sein oder sie haben diese wieder verdrängt.
Zum Beispiel: Wie verhalte ich mich als Autofahrer, wenn ich an einem stehenden Bus vorbeifahren will, der am Straßenrand mit eingeschalteter Warnblinkanlage steht?
• Oder, worauf muss ich achten, wenn ich demselben Bus entgegen komme?
• Oder, wie verhalte ich mich, wenn der Bus nur einen Blinker gesetzt hat?
Bei Verstößen riskieren Autofahrer Bußgelder, Punkte in der Flensburgkartei oder im schlimmsten Fall schwere Unfälle. Informationsveranstaltungen mit der Polizei oder einem Fahrlehrer sind nicht nur für ältere Autofahrer dringend zu empfehlen.
Warum ist das Fahren in der Dunkelheit so problematisch?
Vor allem ältere Autofahrer klagen, dass sie Probleme beim Fahren in der Dämmerung oder bei Dunkelheit haben. Sie sagen, dass die Sicht schlechter ist als am Tage oder der Gegenverkehr blendet.
Im Alter lassen früher oder später die Sehstärke, die Hörfähigkeit oder das Reaktionsvermögen mehr und mehr nach. Gerade im Straßenverkehr sind diese Fähigkeiten aber besonders wichtig. Auch Müdigkeit ist nicht selten eine Unfallursache. Der Sekundenschlaf ist jedem Autofahrer bekannt, er hat ihn vielleicht sogar schon einmal erlebt. Ein Auto, das mit 50 km/h fährt, legt in einer Sekunde rd. 14 Meter zurück. Bei der Geschwindigkeit 100 km/h sind es entsprechend rd. 28 Meter. Allein diese Zahlen belegen schon die Gefährlichkeit des Sekundenschlafs.
Was sollte man als älterer Autofahrer im Straßenverkehr beachten und worauf muss man sich einstellen, besonders in der Dämmerung oder bei Dunkelheit? Es wird wiederholt empfohlen, entsprechende Veranstaltungen mit Polizei oder Fahrlehrer zu organisieren.
Quelle: Website Landesseniorenrat Niedersachsen